Nutzungsbedingungen KLARS
Präambel
KLARS liegt ein textbasiertes, automatisches Dialogsystem zugrunde, welches Eingaben seiner Nutzer:innen zu diversen Themen, darunter technische Probleme, defekte Geräte und Nachhaltigkeitsfragen, auf Basis eines KI-Sprachmodells und einer Wissensdatenbank lösungsorientiert beantwortet. So stellt KLARS in seiner Antwort auf eine Eingabe kontextabhängig beispielsweise Informationen zu Fehleranalysen, Reparaturunternehmen und Ersatzteilhändler bereit. Die Bereitstellung von KLARS dient der unverbindlichen Beratung und Unterstützung der Nutzer:innen bei der Lösung ihres Anliegens.
KLARS arbeitet, wie andere KI-Systeme in Gestalt von Chatbots auch, systembedingt nicht absolut fehlerfrei, sodass insbesondere die Richtigkeit, Aktualität und/oder Vollständigkeit der ausgegebenen Informationen nicht garantiert werden kann. Vor diesem Hintergrund empfehlen wir, die durch KLARS ausgegebenen Informationen zu verifizieren.
Sollten Sie während der Nutzung auf Fehler oder Unstimmigkeiten stoßen, können Sie uns diese mitteilen. Ihr Feedback ist für uns von großem Wert und hilft uns dabei, den Service für Sie und alle anderen Nutzer:innen stetig zu optimieren.
Verantwortlich für KLARS ist (nachfolgend „Betreiber“, „Wir“)
WERTGARANTIE SE
Breite Straße 8
30159 Hannover
Telefon: +49 (0)511 71280-123
E-Mail: kunde@wertgarantie.com
Internet: www.wertgarantie.com(öffnet in neuem Tab)
Registergericht: Amtsgericht Hannover
Registernummer: HR B 208988
Umsatzsteuer-Identifikationsnummer gem. § 27a Umsatzsteuergesetz: DE285891545
Aufsichtsbehörde:
Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht
Graurheindorfer Straße 108
53117 Bonn
Betrieben wird KLARS von der WERTGARANTIE Beteiligungen GmbH, Breite Straße 6, 30159 Hannover, einer Gesellschaft der WERTGARANTIE Group und ein mit der WERTGARANTIE SE verbundenes Unternehmen im Sinne der §§ 15 ff. Aktiengesetz.
§ 1 Geltungsbereich; Gegenstand des Nutzungsvertrags; Transparenzhinweis
(1) Diese Nutzungsbedingungen regeln die Nutzung des vom Verantwortlichen zur Verfügung gestellten Chatbot-Systems (nachfolgend „KLARS“) durch die Nutzer (nachfolgend „Nutzer“ oder „Sie“).
(2) KLARS dient ausschließlich der unverbindlichen Unterstützung der Nutzer und der Empfehlung von Partnerunternehmen des Verantwortlichen für Leistungen im Bereich der Sachversicherung (z.B. Reparaturkostenversicherung), insbesondere für:
- Die Beratung der Nutzer auf Basis eines Kosten-Nutzen-Modells im Hinblick auf die Frage, ob ein gebrauchtes Endgerät repariert oder ein neues Endgerät erworben werden sollte.
- Die Empfehlung von Partnerunternehmen des Verantwortlichen, etwa für die Reparatur von Smartphones oder andere spezialisierte Services, basierend auf den jeweiligen Nutzeranfragen.
- Die Empfehlung von Partnerunternehmen des Verantwortlichen zwecks umweltfreundlicher Entsorgung von Altgeräten in der Nähe der Nutzer basierend auf der freiwillig offengelegten Postleitzahl.
- Sonstiges sachversicherungsrelevante Dienstleistungen im Bereich von Consumer Electronics, eScooter und Fahrrädern.
(3) Die empfohlenen Partnerunternehmen stehen in Geschäftsbeziehung zum Verantwortlichen und/oder den mit dem Verantwortlichen verbundenen Unternehmen im Sinne der §§ 15 ff. Aktiengesetz. Dies kann Rahmenverträge, Kooperationsvereinbarungen oder Vergütungsvereinbarungen umfassen. Die Auswahl der empfohlenen Partnerunternehmen erfolgt nach objektiven Kriterien wie Qualifikation, Zuverlässigkeit, regionale Verfügbarkeit und Preis-Leistungs-Verhältnis.
§ 2 Zustandekommen des Nutzungsvertrags; kein Beratungsvertrag; Vertragsbeziehung zwischen Nutzer und Partnerunternehmen
(1) Der Nutzungsvertrag kommt durch die Bestätigung der Nutzungsbedingungen und der ersten Verwendung von KLARS zustande.
(2) Nutzer unter 16 Jahren dürfen KLARS nur mit Zustimmung ihrer erziehungsberechtigten Personen nutzen. Hierüber ist ggf. ein geeigneter Nachweis durch den Nutzer zu erbringen.
(3) Durch die Nutzung von KLARS kommt kein Beratungsvertrag zwischen dem Verantwortlichen und/oder dem Betreiber einerseits sowie den Nutzern andererseits zustande. Die Empfehlungen stellen keine individuelle Beratung dar. Die Empfehlungen ersetzen nicht die eigenständige Informationsbeschaffung und Entscheidungsfindung der Nutzer. KLARS dient nur allgemeinen Informationszwecken und ersetzt keine rechtliche und/oder versicherungswirtschaftliche Beratung. Bei den durch KLARS zur Verfügung gestellten Antworten handelt es sich auch nicht um eine verbindliche Auskunft oder ein verbindliches Angebot.
(4) Zwischen dem Verantwortlichen und/oder dem Betreiber einerseits und den Nutzern andererseits entsteht durch die Nutzung von KLARS kein Vertragsverhältnis bezüglich der empfohlenen Leistungen. Verträge kommen ausschließlich zwischen den Nutzern und den Partnerunternehmen zustande. Die Entscheidung über die Inanspruchnahme empfohlener Partnerunternehmen trifft der Nutzer in eigener Verantwortung nach eigener Prüfung.
§ 3 Verhältnis zur Versicherungsleistung
(1) Die Nutzung von KLARS und die Inanspruchnahme empfohlener Partnerunternehmen hat keine Auswirkung auf bestehende Versicherungsverträge oder Versicherungsleistungen.
(2) Die Schadenregulierung durch den Verantwortlichen erfolgt unabhängig von der Nutzung von KLARS oder der Beauftragung empfohlener Partnerunternehmen.
§ 4 Leistungsumfang und Funktionalität
(1) KLARS stellt insbesondere unverbindliche Empfehlungen für Partnerunternehmen des Verantwortlichen zur Verfügung. Die Empfehlungen basieren auf den vom Nutzer eingegebenen Informationen und automatisierten Algorithmen.
(2) Der Verantwortliche gewährleistet nicht die ständige Verfügbarkeit von KLARS. Wartungsarbeiten, technische Störungen oder sonstige betriebliche Gründe können zu vorübergehenden Unterbrechungen führen.
(3) Der Verantwortliche behält sich vor, die Funktionalität von KLARS jederzeit zu erweitern, zu beschränken oder einzustellen.
§ 5 Rechte und Pflichten der Nutzer
(1) Die Nutzer verpflichten sich, KLARS ausschließlich bestimmungsgemäß und im Einklang mit diesen Nutzungsbedingungen sowie dem geltenden Recht zu verwenden.
(2) Untersagt ist insbesondere
- die bewusste Eingabe falscher, irreführender oder unvollständiger Angaben;
- die Übertragung von Schadsoftware (z. B. Viren, Trojaner, Würmer);
- die Eingabe von rechtswidrigen, beleidigenden, diffamierenden oder die Rechte Dritter verletzenden Inhalten;
- die gewerbliche Nutzung der Empfehlungen ohne entsprechende Vereinbarung;
- Manipulationsversuche oder Angriffe auf KLARS und das dahinterliegende System.
(3) Die Nutzer verpflichten sich, wahrheitsgemäße und vollständige Angaben zu machen, soweit diese für die Funktionalität von KLARS erforderlich sind.
§ 6 Technische Anforderungen und Verfügbarkeit
(1) Für die Nutzung von KLARS sind ein internetfähiges Endgerät und eine stabile Internetverbindung erforderlich.
(2) Der Verantwortliche übernimmt keine Gewähr für die ununterbrochene Verfügbarkeit von KLARS. Wartungsarbeiten werden nach Möglichkeit außerhalb der Geschäftszeiten des Verantwortlichen durchgeführt.
§ 7 Geistiges Eigentum und Nutzungsrechte
(1) Alle Rechte am KLARS-System, den Inhalten und der zugrundeliegenden Software verbleiben beim Verantwortlichen oder dessen Lizenzgebern.
(2) Den Nutzern wird ein einfaches, nicht übertragbares und widerrufliches Recht zur bestimmungsgemäßen Nutzung von KLARS während der Dauer dieses Nutzungsvertrags eingeräumt.
(3) Durch die Eingabe von Inhalten räumen die Nutzer dem Verantwortlichen und dem Betreiber ein zeitlich und räumlich unbeschränktes, unentgeltliches Nutzungsrecht zur Verbesserung des KLARS-Systems ein, soweit an den Eingaben Urheberrecht oder sonstige Schutzrechte bestehen.
§ 8 Haftungsausschluss und Haftungsbeschränkung
(1) Die Parteien haften unbeschränkt:
- bei Arglist, Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit;
- im Rahmen einer von ihnen ausdrücklich übernommenen Garantie;
- für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit;
- nach den Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes.
(2) Unbeschadet der Fälle unbeschränkter Haftung gemäß Abs. 1 haften die Parteien einander bei leicht fahrlässiger Pflichtverletzung nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, also Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht oder deren Verletzung die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet und auf deren Einhaltung die andere Partei regelmäßig vertrauen darf, allerdings beschränkt auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden.
(3) Die vorstehenden Haftungsregeln gelten entsprechend für das Verhalten von und Ansprüche gegen Beschäftigte, gesetzliche Vertreter und Erfüllungsgehilfen der Parteien.
(4) Die von KLARS ausgesprochenen Empfehlungen erfolgen ohne Gewähr für Richtigkeit, Vollständigkeit, Aktualität oder Eignung für den konkreten Bedarf der Nutzer. Der Verantwortliche und der Betreiber übernehmen keine Haftung für die Qualität, Leistungsfähigkeit oder Zuverlässigkeit der empfohlenen Partnerunternehmen.
(5) Der Verantwortliche und der Betreiber haften nicht für
- die Leistungen der empfohlenen Partnerunternehmen,
- Schäden, die durch die Inanspruchnahme der Leistungen empfohlener Partnerunternehmen entstehen,
- die Erfüllung von Verträgen zwischen Nutzer und Partnerunternehmen,
- die Bonität oder Zahlungsfähigkeit der Partnerunternehmen.
(6) Die Haftung des Verantwortlichen und des Betreibers für mittelbare Schäden, entgangenen Gewinn, Folgeschäden und Vermögensschäden ist ausgeschlossen; Abs. 1 bleibt hiervon unberührt.
§ 9 Mängelhaftung
Aufgrund der Rechtsnatur des Vertrages und der Leistungen besteht kein Anspruch der Nutzer auf die Beseitigung von Mängeln.
§ 10 Beendigung der Nutzung
(1) Die Parteien können die Nutzung von KLARS jederzeit beenden.
(2) Der Betreiber ist berechtigt, den Nutzungsvertrag jederzeit mit Wirkung für die Zukunft zu beenden, z.B. wenn die zuständige Aufsichtsbehörde dies verfügt. Die Beendigung erfolgt durch Veröffentlichung einer entsprechenden Mitteilung in KLARS selbst und/oder auf der Website des Verantwortlichen. Eine individuelle Beendigungserklärung ist mangels vorhandener Kontaktdaten nicht erforderlich.
§ 11 Höhere Gewalt
(1) Soweit und solange ein Fall höherer Gewalt („Force Majeure“) vorliegt, sind die Parteien zeitweise von ihren Leistungspflichten befreit.
(2) Force Majeure ist ein betriebsfremdes, von außen durch elementare Naturkräfte oder durch Handlungen dritter Personen herbeigeführtes Ereignis, das nach menschlicher Einsicht und Erfahrung unvorhersehbar ist, mit wirtschaftlich erträglichen Mitteln auch durch die äußerste, nach der Sachlage vernünftigerweise zu erwartende Sorgfalt nicht verhütet oder unschädlich gemacht werden kann und auch nicht wegen seiner Häufigkeit in Kauf zu nehmen ist.
(3) Die Parteien können diesen Vertrag kündigen, wenn ein Force Majeure länger als 3 Monate andauert und eine einvernehmliche Vertragsanpassung nicht erzielt werden kann.
§ 12 Schlussbestimmungen
(1) Allgemeine Geschäftsbedingungen der Nutzer finden auf diese Vereinbarung keine Anwendung. Dies gilt auch, wenn der Verantwortliche solchen Bedingungen nicht ausdrücklich widersprochen hat.
(2) Sollte sich eine der Bestimmungen dieser Vereinbarung oder eine später in dieses aufgenommene Bestimmung ganz oder teilweise als unwirksam erweisen oder sollte diese Vereinbarung eine Lücke enthalten, bleiben die übrigen Vertragsbestimmungen hiervon unberührt. Es ist ausdrücklich der Wille der Parteien, hierdurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unter allen Umständen aufrecht zu erhalten und damit § 139 BGB abzubedingen. An die Stelle der unwirksamen Regelung oder zum Schließen der Lücke soll eine gesetzlich zulässige Regelung treten, die dem Sinn und Zweck der unwirksamen Regelung am nächsten kommt.
(3) Mündliche oder schriftliche Nebenabreden zu diesem Vertrag bestehen nicht. Änderungen dieses Nutzungsvertrags und seiner Anlagen bedürfen der Schriftform.
(4) Wir behalten uns vor, diese Nutzungsbedingungen bei Vorliegen eines sachlichen Grunds zu ergänzen, zu ändern oder auf sonstige Weise anzupassen, insbesondere wenn sich die Rechtslage geändert hat, bei technischen Weiterentwicklungen oder bei Anpassungen des Leistungsumfangs.
(5) Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss der kollisionsrechtlichen Bestimmungen und des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenverkauf vom 11.4.1980 (UN-Kaufrecht).
(6) Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Nutzungsvertrags ist Hannover.
Stand: Juli 2026